Damit der Bau einer Immobilie gelingt, muss einiges bedacht werden – auch die weitere Finanzierung nach einem Todesfall. Damit der Wegfall eines Einkommens nicht zum Verlust des Heimes führt, ist eine Risikolebensversicherung unverzichtbar.
Als reine Risikoabsicherung zahlt die Risikolebensversicherung im Fall des Todes der versicherten Person oder Personen die vereinbarte Summe an die Berechtigten aus. Damit hat sie nicht nur für finanzierende Banken, sondern auch für die Hinterbliebenen eine enorme Bedeutung, um zumindest den finanziellen Verlust abfangen zu können: Der Immobilienkredit wird aus der Leistung zurückgezahlt, das Haus geht in das Eigentum der Familie über. Andernfalls müssten die Hinterbliebenen auch beim Wegfall eines Einkommens die finanziellen Belastungen stemmen – was nicht selten zum Verlust des eigenen Heimes führt. Beim Abschluss der Risikolebensversicherung sollten allerdings einige Überlegungen zur Höhe der Versicherungssumme angestellt werden, um einen effektiven Schutz zu installieren.
Risikolebensversicherung – essenziell wichtig beim Hausbau
Die Verbindlichkeiten aus dem Kredit für ein Eigenheim sind langfristig und auf ein ausreichendes Einkommen angelegt. Fällt dieses ganz oder teilweise wegen eines Todesfalls weg, laufen die finanziellen Verpflichtungen aus der Finanzierung weiter – oder das Haus muss verkauft werden, um eine vorzeitige Ablösung zu realisieren. Um diese Probleme von vornherein zu vermeiden, empfehlen finanzierende Banken eine Todesfallabsicherung für die Verdiener. Hier ist aber auf die Details zu achten: Die klassischen Restschuldversicherungen basieren auf Gruppenverträgen, die keine Gesundheitsprüfung kennen, d. h. die höheren gesundheitlichen Risiken werden eingepreist.
Damit werden diese Verträge nicht nur teuer, sondern enthalten weitere Restriktionen, wie beispielsweise Karenzzeiten. So lange also eine private Risikolebensversicherung abgeschlossen werden kann, sollten junge Familien und Häuslebauer dies in eigener Regie erledigen. Die Höhe der Versicherungssumme kann in vielen Fällen der reellen Kreditverbindlichkeit angepasst werden, sodass ein optimaler und vor allem günstiger Versicherungsschutz besteht.
Versicherungssumme – ausreichend bemessen
Ist eine Familie vom Todesfall eines oder beider Verdiener betroffen, steht aber nicht nur die Hausfinanzierung zur Debatte: Die ganz normale Lebenshaltung, die Ausbildungskosten für Kinder, die Altersvorsorge – all dies muss nun vom jeweils Hinterbliebenen allein gestemmt werden. Es empfiehlt sich demnach, eine Risikolebensversicherung so zu bemessen, dass sie auch über die Finanzierung hinaus einen echten Sicherheitspuffer für den Ernstfall darstellt. Da diese Form der Absicherung auf das Wesentliche reduziert ist, also wirklich nur im Todesfall leistet, gestalten sich die Beiträge günstig. Einflussreich bei der Kalkulation sind neben dem Beruf auch das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und die Lebensführung.
Nichtraucher werden beispielsweise mit Preisnachlässen belohnt, wie Sie mit diesem Risikolebensversicherung Rechner in wenigen Schritten nachrechnen können. Insbesondere für junge, gesunde Häuslebauer und Familienväter eröffnet sich so die Möglichkeit, eine ausreichende Absicherung mit relativ kleinem finanziellem Aufwand zu installieren.
Todesfallabsicherung – wichtige Hinweise zur vertraglichen Gestaltung
Als Bemessungsgrundlage für die Versicherungssumme kann neben der Kreditsumme auch das Jahreseinkommen der zu versichernden Person herangezogen werden: Das Drei- bis Fünffache dieses Betrages sollte der Familie im Ernstfall zur Verfügung stehen. Abhängig von der Höhe der so errechneten Versicherungssumme gestaltet sich dann die Gesundheitsprüfung.
Reicht es bis zu einer gewissen Grenze aus, die im Antrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, kann bei Bedarf auch eine ärztliche Untersuchung notwendig werden. Der Versicherer muss an dieser Stelle im Interesse all seiner Kunden das Risiko eines vorzeitigen Todes einschätzen können, um einen gerechten Beitrag zu berechnen. Schließlich soll die vereinbarte Leistung auch zuverlässig ausgezahlt werden, wenn es für die Familie wirklich darauf ankommt.