Die Suche nach einem wirksamen und günstigen Mittel gegen lästiges Unkraut auf Wegen und in Fugen führt zu manch kreativer Idee. Eine davon ist die Zweckentfremdung von AdBlue. Doch was auf den ersten Blick wie ein cleverer Trick erscheint, ist bei genauerer Betrachtung illegal, umweltschädlich und oft nicht einmal nachhaltig wirksam.
Das Wichtigste in Kürze
- Streng verboten: Die Anwendung von AdBlue als Unkrautvernichter ist nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz illegal. Besonders auf versiegelten Flächen wie Einfahrten oder Terrassen drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
- Schädlich für die Umwelt: AdBlue besteht hauptsächlich aus Harnstoff, einem hochkonzentrierten Stickstoffdünger. Eine Anwendung führt zur massiven Überdüngung der Böden und zur Belastung des Grundwassers mit Nitrat.
- Kurzfristige Wirkung, langfristiger Schaden: AdBlue verbrennt zwar die Blätter der Unkräuter, lässt aber die Wurzeln oft intakt, sodass die Pflanzen wieder austreiben. Gleichzeitig schädigt es das Bodenleben und kann Pflastersteine verfärben.
Was ist AdBlue und warum gehört es nicht in den Garten?
Um zu verstehen, warum AdBlue kein Unkrautvernichter ist, muss man seine eigentliche Funktion kennen. AdBlue ist eine hochreine, wässrige Harnstofflösung (32,5 % Harnstoff, 67,5 % demineralisiertes Wasser).
Seine einzige Aufgabe ist die Abgasnachbehandlung in modernen Dieselfahrzeugen mit SCR-Katalysator. Dort wird es in den Abgasstrom eingespritzt, um gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) in harmlosen Wasserdampf und Stickstoff umzuwandeln. Es wurde niemals für die Anwendung auf Pflanzen oder im Erdreich entwickelt oder getestet.
Die rechtliche Lage: Ein klares Verbot mit teuren Folgen
Das deutsche Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) regelt klar, welche Mittel zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden dürfen. Der Grundsatz lautet: Nur speziell dafür zugelassene und als „Pflanzenschutzmittel“ gekennzeichnete Produkte sind erlaubt.
AdBlue hat diese Zulassung nicht. Seine Anwendung als Unkrautvernichter ist daher illegal. Besonders streng ist das Gesetz bei sogenannten versiegelten Flächen. Dazu zählen:
- Gepflasterte oder asphaltierte Einfahrten und Wege
- Terrassen
- Bürgersteige
- Garagenzufahrten
Von diesen Flächen kann die Chemikalie durch den nächsten Regen direkt und ungefiltert in die Kanalisation oder das Grundwasser gespült werden. Aus diesem Grund ist hier die Anwendung von allen Herbiziden – auch von Hausmitteln wie Salz oder Essig – grundsätzlich verboten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden.
Die schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Garten
Selbst wenn man die rechtliche Seite ignoriert, sind die ökologischen Nachteile erheblich.
- Massive Überdüngung: Die hohe Stickstoffkonzentration im Harnstoff lässt die oberirdischen Pflanzenteile zwar schnell „verbrennen“ und absterben, führt aber gleichzeitig zu einer extremen Überdüngung des Bodens.
- Grundwasserbelastung: Der überschüssige Stickstoff wird im Boden zu Nitrat umgewandelt. Dieses Nitrat wird vom Regen ins Grundwasser ausgewaschen und stellt eine ernsthafte Belastung für unser Trinkwasser dar.
- Zerstörung des Bodenlebens: Die aggressive chemische Lösung kann nützliche Mikroorganismen im Boden schädigen, die für eine gesunde und fruchtbare Erde unerlässlich sind.
Sichere und erlaubte Alternativen zur Unkrautbekämpfung
Anstatt zu illegalen und schädlichen Mitteln zu greifen, gibt es eine Vielzahl von bewährten, erlaubten und umweltfreundlichen Methoden, um Unkraut in den Griff zu bekommen.
1. Thermische Methoden (Hitze):
- Heißes Wasser: Einfaches, kochendes Wasser über die Pflanzen zu gießen, zerstört deren Zellstruktur. Dies ist besonders effektiv bei Unkraut in Pflasterfugen.
- Abflammgeräte: Geräte, die mit einer Gasflamme arbeiten, verbrennen das Unkraut ebenfalls sehr wirksam. Hierbei ist natürlich auf einen sicheren Abstand zu brennbaren Materialien zu achten.
2. Mechanische Methoden (Handarbeit):
- Fugenkratzer: Das klassische und sehr effektive Werkzeug, um Fugen von Moos und Unkraut zu befreien.
- Unkraut jäten: Regelmäßiges Jäten verhindert, dass sich Unkräuter stark vermehren und aussamen können.
- Hochdruckreiniger: Kann Unkraut aus Fugen entfernen, spült aber oft auch den Fugensand mit aus, der danach wieder aufgefüllt werden muss.
3. Vorbeugende Maßnahmen:
- Fugenmörtel: Feste Fugenmörtel auf Kunstharz- oder Zementbasis verhindern, dass Unkraut überhaupt erst in den Fugen wachsen kann. Eine einmalige Investition, die sich über Jahre auszahlt.
Fazit: Finger weg von AdBlue im Garten!
Die Verwendung von AdBlue als Unkrautvernichter ist eine gefährliche und kurzsichtige Scheinlösung. Sie ist verboten, schadet der Umwelt nachhaltig und birgt das Risiko empfindlicher Geldstrafen. Greife stattdessen auf die bewährten und erlaubten Methoden zurück. Sie sind vielleicht manchmal mühsamer, aber sie sind sicher, legal und schonen die Natur und deinen Geldbeutel. AdBlue gehört in den Tank – und sonst nirgendwo hin