Diese Frage haben sich wahrscheinlich schon viele Mieter gestellt: Darf mein Vermieter meine Wohnung auf Sauberkeit überprüfen? Doch wie sieht die rechtliche Lage tatsächlich aus? Gilt in der eigenen Wohnung das Recht auf Privatsphäre, oder gibt es Situationen, in denen der Vermieter die Wohnung betreten darf? Diese und andere Fragen werden im folgenden Artikel geklärt.
Welche Rechte haben Mieter in Bezug auf das Betreten der Wohnung durch den Vermieter?
In einer Mietwohnung gilt grundsätzlich das Recht auf Privatsphäre. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht einfach die Wohnung betreten darf, um die Sauberkeit zu kontrollieren. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die auf einem berechtigten Grund basieren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Grundgesetz verankert, was dem Mieter das Hausrecht über das Betreten der Wohnung zusichert.
In welchen Fällen darf der Vermieter die Wohnung betreten?
Der Vermieter darf die Wohnung nur betreten, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Zu solchen Gründen zählen beispielsweise dringend notwendige Modernisierungen oder Renovierungen. Auch wenn ein Rauchmelder installiert oder eine defekte Heizung repariert werden muss, ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung zu betreten. Solche Kontrollen können regelmäßig erforderlich sein, und auch beim Verkauf der Wohnung oder bei einer Neuvermietung muss der Vermieter Interessenten den Zugang zur Wohnung ermöglichen.
Meldet sich ein Miet- oder Kaufinteressent beim Vermieter, muss dieser den Besuch mindestens 14 Tage im Voraus ankündigen. Für weniger dringende Anlässe sollte der Vermieter die Besichtigung drei bis vier Tage im Voraus ankündigen. In dringenden Fällen, wie notwendigen Reparaturen, kann der Vermieter den Handwerkerbesuch auch erst 24 Stunden vorher ankündigen.
Auch beim Ablesen von Zählerständen hat der Vermieter das Recht, die Wohnung zu betreten. Ein weiteres Beispiel wäre eine Verletzung des Mietvertrags, etwa wenn Haustiere unerlaubt in der Wohnung gehalten werden. In all diesen Fällen darf der Vermieter die Wohnung jedoch nur in Anwesenheit des Mieters betreten. Ein alleiniger Zutritt ist dem Vermieter nur in Notfällen gestattet, etwa bei Brandgefahr oder Wasserschäden.
Überprüfung des Wohnungszustands (einschließlich der Sauberkeit) alle fünf Jahre
Es ist dem Vermieter gestattet, den allgemeinen Zustand der Wohnung alle fünf Jahre zu überprüfen. Dafür muss er allerdings einen Termin mit dem Mieter vereinbaren. Verweigert der Mieter diesen Termin, könnte dies sogar eine rechtmäßige Kündigung zur Folge haben. Allerdings sind unangekündigte Routinekontrollen nicht zulässig. Die Überprüfung alle fünf Jahre entspricht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Gebäudes. Da der Vermieter Eigentümer der Wohnung ist, hat er das Recht, den Zustand seines Eigentums in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Dies gilt besonders, da Mietverhältnisse oft über viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, andauern können. In dieser Zeit möchte der Vermieter wissen, welche Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz notwendig sind. Nach mehreren Jahren Nutzung sind in den meisten Mietwohnungen Reparaturen erforderlich, da sich auch bei guter Pflege gewisse Abnutzungserscheinungen nicht vermeiden lassen. Die genaue Uhrzeit für eine solche Überprüfung ist gesetzlich nicht festgelegt, aber in der Praxis haben sich Zeiten zwischen 10 und 13 Uhr am Vormittag sowie 15 und 18 Uhr am Nachmittag an Werktagen als gängig erwiesen.
Welche Räume darf der Vermieter in der Mietwohnung betreten?
Auch wenn der Vermieter das Recht hat, die Wohnung zu betreten, darf er sich nur in den Räumen umsehen, die er aus einem konkreten Anlass betreten muss. Der Vermieter darf nicht ohne Erlaubnis des Mieters einen Zweitschlüssel zu bestimmten Räumen behalten oder sich unbefugt Zutritt verschaffen.
Sollte der Mieter den Zutritt verweigern oder sich im Urlaub befinden, darf der Vermieter die Wohnung in Notfällen, wie bei einem Brand oder Wasserschaden, betreten. Verweigert der Mieter jedoch wiederholt einen zulässigen Besichtigungstermin, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, wie eine Abmahnung oder sogar eine ordentliche Kündigung.
Kann eine unsaubere Wohnung zur Kündigung des Mietvertrags führen?
Eine unordentliche oder unsaubere Wohnung kann nicht ohne Weiteres zur Kündigung des Mietvertrags führen. Der Mietvertrag enthält in der Regel keine spezifischen Vorschriften zur Sauberkeit der Wohnung. Allerdings hat der Mieter eine Obhutspflicht, was bedeutet, dass keine übermäßigen Geruchsbelästigungen entstehen dürfen und die Wohnung nicht von Ungeziefer befallen werden sollte. Zudem sieht das Gesetz eine grundsätzliche Pflicht zur Instandhaltung vor, die allerdings nicht die Reinigung der Wohnung umfasst.