Die Garagenverordnung in Nordrhein-Westfalen (NRW) regelt die Nutzung und den Bau von Garagen, auch wenn die spezifische „Garagenverordnung NRW“ seit 2009 in die sogenannte „Sonderbauverordnung“ (SBauVO) integriert wurde. Diese Verordnung beinhaltet Vorschriften zur Sicherheit, zum Brandschutz und zur Nutzung von Garagen in NRW. Im Folgenden gebe ich einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Vorschriften und Pflichten, die du als Garagenbesitzer in NRW beachten musst.
Das Wichtigste in Kürze
- Nutzung der Garage: In NRW dürfen Garagen nur für das Abstellen von Fahrzeugen verwendet werden. Die Nutzung als Hobbyraum, Werkstatt oder Lagerraum ist untersagt und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
- Brandschutz: Kleingaragen dürfen bis zu 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin lagern. In größeren Garagen ist die Lagerung brennbarer Stoffe außerhalb der Fahrzeuge verboten, um das Brandrisiko zu minimieren.
- Genehmigungsfrei und Grenzbebauung: Garagen bis 3 Meter Wandhöhe und 30 Quadratmeter Grundfläche sind genehmigungsfrei, sofern sie innerhalb einer Ortschaft gebaut werden. Eine Grenzbebauung ist erlaubt, wenn die Gesamtlänge an der Grenze 9 Meter nicht überschreitet.
Vorschriften zur Garagennutzung in NRW
Eine Garage in Nordrhein-Westfalen darf ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Die Nutzung als Hobbyraum, Werkstatt oder für andere Zwecke ist unzulässig. Diese Regelung soll gewährleisten, dass ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden sind, da insbesondere in städtischen Gebieten der Parkraum zunehmend knapp wird. Dabei ist es laut den Vorschriften nicht gestattet, Fahrräder oder andere Gegenstände in der Garage zu lagern, die nichts mit dem Kfz zu tun haben. Eine Ausnahme bilden hier Kfz-Zubehörteile wie Reifen, Dachboxen oder Wagenheber, die im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung stehen.
Diese Regelungen sollen nicht nur für ausreichend Parkraum sorgen, sondern auch die Sicherheit im Brandfall erhöhen. Garagen, die als Lagerräume genutzt werden, bergen das Risiko, im Brandfall schneller Feuer zu fangen, was durch die Lagerung brennbarer Stoffe verschärft wird. Aus diesem Grund dürfen in Mittel- und Großgaragen keine brennbaren Materialien außerhalb von Fahrzeugen gelagert werden.
Genehmigungspflicht beim Bau von Garagen
Garagen unterliegen in NRW bestimmten Bauvorschriften. Eine Garage ist genehmigungsfrei, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Die mittlere Wandhöhe beträgt maximal 3 Meter.
- Die Brutto-Grundfläche überschreitet nicht 30 Quadratmeter.
- Die Garage wird innerhalb einer Ortschaft errichtet.
Diese Regelung vereinfacht den Bau von Garagen für Eigenheimbesitzer, die eine kleine Garage auf ihrem Grundstück errichten möchten. Wird jedoch eine größere Garage geplant oder soll die Garage im Außenbereich gebaut werden, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Auch wenn die Garage genehmigungsfrei ist, müssen Bauvorschriften wie die Einhaltung von Abstandsflächen zum Nachbargrundstück beachtet werden. So darf die Gesamtlänge einer Garage an der Grundstücksgrenze maximal 9 Meter betragen.
Brandschutzvorschriften für Garagen in NRW
Brandschutz spielt eine zentrale Rolle bei den Vorschriften für Garagen. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin in bruchsicheren Behältern gelagert werden. Diese Mengen wurden so festgelegt, dass sie im Brandfall eine geringe Gefahr darstellen. In größeren Garagen hingegen ist die Lagerung brennbarer Stoffe außerhalb der Fahrzeuge nicht gestattet. Diese Regelung soll das Risiko von Bränden und Explosionen in größeren Garagen minimieren.
Besonders in Mittel- und Großgaragen gelten strenge Brandschutzvorschriften, die auch die Installation von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschern und Notausgängen betreffen. Geschlossene Großgaragen müssen zudem über eine Sicherheitsbeleuchtung verfügen, die sich bei einem Stromausfall automatisch einschaltet.
Elektroautos und Ladestationen in der Garage
Mit dem Aufkommen von Elektrofahrzeugen stellt sich die Frage, ob und wie diese in Garagen geladen werden dürfen. In NRW gelten Ladestationen für Elektrofahrzeuge als Bestandteil der technischen Ausstattung einer Garage und erfordern keine zusätzliche Genehmigung. Damit können Elektroautos über Nacht sicher in der Garage aufgeladen werden, ohne dass spezielle Anforderungen an die Installation der Ladestation gestellt werden. Wichtig ist jedoch, dass auch hier die allgemeinen Brandschutzvorschriften eingehalten werden, insbesondere bei der Installation elektrischer Leitungen.
Elektroautos bieten durch die Möglichkeit, sie direkt in der Garage aufzuladen, einen praktischen Vorteil gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Der Aufwand, eine Tankstelle aufzusuchen, entfällt, und gleichzeitig wird die Umwelt durch den geringeren Energieverbrauch geschont. Dennoch ist es ratsam, bei der Installation von Ladestationen auf geprüfte und sichere Geräte zu setzen, um das Risiko eines Brandes durch elektrische Fehlfunktionen zu minimieren.
Grenzbebauung und Abstandsflächen in NRW
Beim Bau einer Garage in der Nähe der Grundstücksgrenze müssen in NRW bestimmte Abstandsregeln eingehalten werden. Garagen dürfen unter bestimmten Auflagen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, solange die Gesamtlänge der Garage an der Grenze 9 Meter nicht überschreitet. Für alle Grundstücksgrenzen zusammen darf die Gesamtlänge der Garage nicht mehr als 18 Meter betragen. Zudem darf die mittlere Wandhöhe der Garage 3 Meter nicht überschreiten.
Bevor mit dem Bau einer Garage an der Grundstücksgrenze begonnen wird, ist es sinnvoll, die Nachbarn über das Bauvorhaben zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden und den Nachbarschaftsfrieden zu wahren. In jedem Fall wird die zuständige Baubehörde die Nachbarn über die Baupläne informieren und ihnen die Möglichkeit geben, Einwände zu erheben.
Konsequenzen bei Zweckentfremdung
Die Zweckentfremdung einer Garage wird in NRW streng geahndet. Eine zweckfremde Nutzung, beispielsweise als Werkstatt, Hobbyraum oder Partykeller, kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro bestraft werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Garagen primär als Stellplatz für Fahrzeuge genutzt werden und nicht zur Lagerung von Gegenständen, die nichts mit der Fahrzeugnutzung zu tun haben.
Auch wenn die Überwachung der Garagennutzung nicht immer lückenlos erfolgt, können Verstöße durch Nachbarn oder bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden festgestellt werden. Daher ist es ratsam, die gesetzlichen Vorschriften genau zu beachten und die Garage ausschließlich für die vorgesehene Nutzung zu verwenden.
Fazit
Die Garagenverordnung in NRW legt klare Regeln für die Nutzung, den Bau und den Betrieb von Garagen fest. Ob es um die Brandschutzvorschriften, die Genehmigungsfreiheit für kleine Garagen oder die richtige Nutzung geht – als Garagenbesitzer in NRW ist es wichtig, diese Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Die strengen Regelungen dienen dem Schutz vor Bränden, der Sicherheit im Straßenverkehr und der optimalen Nutzung des begrenzten Parkraums in städtischen Gebieten. Wer diese Vorschriften missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch erhebliche Sicherheitsrisiken.