Der Begriff Gemarkung (auch Markung genannt) stammt aus dem Liegenschaftskataster und wird auch im Grundbuch verwendet.
Eine Gemarkung ist eine Flächeneinheit, die aus mehreren, in der Regel nebeneinander liegenden Flurstücken besteht. Das gesamte Gebiet Deutschlands ist im Kataster in Gemarkungen, Fluren und Flurstücke eingeteilt, wobei die Gemarkung die größte dieser drei Einheiten darstellt.
Flurstücke sind auch für den Verkauf von Grundstücken relevant. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemarkungen im Grundbuch – Was ist das?
Der Begriff Parzelle findet sich auch im Kataster wieder. Das Kataster beschreibt die Lage und Beschaffenheit der Flurstücke. Diese Lagebezeichnungen dienen dazu, im Grundbuch eine eindeutige Zuordnung eines dort eingetragenen Flurstücks in der Örtlichkeit zu gewährleisten. Im Grundbuch werden in Abteilung I die Flurstücke mit den Lagebezeichnungen des Liegenschaftskatasters eingetragen. In der Überschrift zu Spalte 3 wird das Grundstück mit den Begriffen „Gemarkung, Flur und Flurstück“ bezeichnet. Die Gemarkung kann auch als Flur bezeichnet werden.
Kataster und Grundbuch bilden somit eine Einheit. Während die Hauptaufgabe des Grundbuches darin besteht, die Eigentumsverhältnisse und Rechte an Grundstücken zu dokumentieren, hat das Liegenschaftskataster die Aufgabe, diese Grundstücke rechtssicher in die Örtlichkeit zu übertragen. Das Liegenschaftskataster teilt das gesamte Gebiet Deutschlands in Flurstücke ein. Zur besseren Übersicht und Handhabbarkeit sind Flurstücke zu Fluren und Fluren zu Gemarkungen zusammengefasst.