Nach 30 Jahren Betriebsdauer schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Austausch alter Öl- und Gasheizungen vor. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Doch nicht alle Heizungen müssen zwingend ersetzt werden. Es gibt Ausnahmen, die Eigentümer:innen vor einer kostspieligen Modernisierung bewahren können. Welche das sind und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Austauschpflicht: Öl- und Gasheizungen müssen nach 30 Jahren ersetzt werden.
- Ausnahmen: Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Pflicht ausgenommen.
- Bestandsschutz: Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, muss die Heizung nicht erneuern.
Welche Heizungen betrifft die Austauschpflicht?
Das GEG verpflichtet Eigentümer:innen dazu, Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und älter als 30 Jahre sind, auszutauschen. Dies gilt vor allem für sogenannte Konstanttemperaturkessel, die zwischen 4 und 400 Kilowatt Nennleistung haben.
Diese veralteten Kessel halten ihre Betriebstemperatur konstant hoch – auch wenn keine Wärme benötigt wird. Dadurch verbrauchen sie unnötig viel Energie. Moderne Heizsysteme arbeiten effizienter und sparen langfristig Kosten.
Welche Ausnahmen gibt es von der Austauschpflicht?
Nicht jede Heizung muss nach 30 Jahren erneuert werden. Ausnahmen gelten für:
- Niedertemperatur- und Brennwertkessel
Diese Heizkessel passen ihre Betriebstemperatur flexibel dem Wärmebedarf an und sind dadurch wesentlich effizienter als alte Konstanttemperaturkessel. Daher sind sie von der Austauschpflicht befreit. - Sehr kleine oder sehr große Heizkessel
Heizungen mit einer Nennleistung unter 4 Kilowatt oder über 400 Kilowatt fallen nicht unter die Regelung. - Bestimmte Heizungsarten
Heizsysteme, die keine flüssigen oder gasförmigen Brennstoffe nutzen, sind ebenfalls ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Holzheizungen oder Einzelraumheizgeräte wie Kamine und Pelletöfen.
Wer profitiert vom Bestandsschutz?
Wenn Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, sind Sie von der Austauschpflicht ausgenommen.
Allerdings gilt diese Regelung nur, solange Sie Eigentümer:in bleiben. Sobald die Immobilie verkauft oder vererbt wird, entfällt der Bestandsschutz. Neue Eigentümer:innen müssen dann innerhalb von zwei Jahren eine Modernisierung durchführen.
Wie finde ich heraus, wie alt meine Heizung ist?
Das Alter Ihrer Heizung können Sie auf unterschiedliche Weise feststellen:
- Typenschild prüfen – Am Heizkessel finden Sie eine Plakette mit Baujahr und Modellnummer.
- Schornsteinfeger fragen – Er besitzt Protokolle über die regelmäßigen Wartungen und kann Ihnen das Alter nennen.
- Bauunterlagen durchsehen – Falls Sie die Originaldokumente noch haben, könnte hier das Installationsjahr vermerkt sein.
Sollten diese Quellen keine Antwort liefern, kann ein Heizungsfachbetrieb das Alter der Anlage bestimmen.
Was passiert, wenn die Austauschpflicht ignoriert wird?
Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, riskiert Bußgelder. Das GEG sieht vor, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können.
Doch der Heizungstausch ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance: Moderne Heizsysteme senken langfristig Energiekosten, steigern den Wohnkomfort und tragen aktiv zum Klimaschutz bei. Zudem gibt es attraktive Förderprogramme, die den Umstieg finanziell erleichtern.
➡ Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig über mögliche Fördermittel, um die Modernisierung günstiger zu gestalten.
💡 Wussten Sie, dass…?
- Nicht jede alte Heizung ausgetauscht werden muss? Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen, weil sie bereits effizient arbeiten.
- Langjährige Hausbesitzer:innen einen Bestandsschutz genießen? Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, muss die Heizung nicht erneuern – es sei denn, das Haus wird verkauft oder vererbt.
- Die Modernisierung der Heizung oft gefördert wird? Staatliche Programme bieten Zuschüsse von bis zu 70 %, wenn Sie auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen.
Übrigens: Gerade bei Immobilien, sei es beim Bau oder beim Kauf, lohnt sich ein Blick auf nachhaltige Technologien. Ähnlich wie bei modernen Baustoffen oder energieeffizienten Sanierungen im Bauwesen lassen sich durch die richtige Planung langfristige Einsparungen erzielen.
Fazit
Der Austausch alter Heizungen nach 30 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, aber es gibt Ausnahmen. Besonders Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie langjährige Eigentümer:innen profitieren von Sonderregelungen. Wer sich frühzeitig informiert, kann unnötige Kosten vermeiden und gleichzeitig von staatlicher Unterstützung profitieren.