Bei einem Globalverkauf wird eine Immobilie an einen einzigen Investor verkauft. Der Begriff wird in der Regel beim Verkauf von Immobilien mit mehreren Wohneinheiten verwendet. Obwohl der Verkauf eines Zweifamilienhauses an einen Investor per Definition bereits ein Globalverkauf ist, wird der Begriff Globalverkauf hier selten verwendet.
Globalverkauf vs. Einzelverkauf
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Rechtlich
Aus rechtlicher Sicht ist der Globalverkauf die einfachere Variante, da nur ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Beim Einzelverkauf hingegen muss die Liegenschaft erst durch eine Teilungserklärung (Parifizierung) aufgeteilt werden. In der Teilungserklärung wird festgelegt, an welchen Teilen der Liegenschaft Wohnungseigentum begründet wird.
Erst nach der Teilung/Parifizierung ist ein Verkauf rechtlich möglich. Zusätzlich wird für jede einzeln verkaufte Wohneinheit ein Kaufvertrag abgeschlossen.
Wirtschaftlich
Der Globalverkauf ist in der Vermarktung und in der Abwicklung günstiger und meist auch reibungsloser, da es sich um ein „Einmalgeschäft“ mit professionellen Käufern handelt.
Als Käufer treten beim Globalverkauf institutionelle Investoren wie Fonds, Versicherungen, Pensionskassen, Immobiliengesellschaften und vermögende Privatinvestoren bzw. Privatstiftungen auf. Die Abwicklung mit diesen Käufern ist zu Beginn verhandlungsintensiver, dafür wird das gesamte Verwertungsrisiko auf einen Schlag eliminiert (sofern keine Garantien des Verkäufers abgegeben werden).
Fazit zum Globalverkauf
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Globalverkäufe in den letzten Jahren aufgrund des Niedrigzinsumfeldes und dem daraus resultierenden Anlagedruck der Investoren stetig zugenommen haben. Mittlerweile lassen sich oft die gleichen Preise wie bei Einzelverkäufen in kürzerer Zeit und mit geringerem Risiko erzielen. Letztlich muss jedoch jede Situation individuell betrachtet werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.