Sonderimmobilien sind besondere Immobilien im Bereich der Gewerbeimmobilien. Sie werden an einen einzigen Mieter vermietet, der als Hauptmieter bzw. Betreiber fungiert.
Sonderimmobilienwerden in der Regel für einen einzigen Zweck gebaut und können nur sehr schwer umgenutzt werden. Die Drittverwendungsfähigkeit ist daher sehr eingeschränkt, was nach Ablauf des Mietvertrages zu Schwierigkeiten bei der Suche nach einem geeigneten Nachmieter führen kann.
Lange Mietvertragslaufzeiten von mehr als 20 Jahren sind daher bei Sonderimmobilienan der Tagesordnung.
Wo liegen die Vorteile von Sonderimmobilien?
Zum einen hat man als Vermieter einen sehr geringen Verwaltungsaufwand, da man sich nur um einen Mieter kümmern muss.
Zum anderen sind die Kosten für die Verwaltung von Sonderimmobilien sehr gering.
Beispiele für Sonderimmobilien
Ein häufig genanntes Beispiel für Sonderimmobilien sind Hotels. Ein Hotel braucht einen Eingangsbereich, hat viele Gästezimmer, die aber meist eher klein gebaut sind und es gibt typische Räume, die ein Einfamilienhaus kaum braucht. Es ist daher sehr schwierig, ein Hotel in ein normales Wohnhaus umzuwandeln.
Aber auch historische Wohnimmobilien wie Burgen und Schlösser gehören zu den Sonderimmobilien. Zwar kann man aus einem Schloss auch ein Restaurant machen, aber es bleibt trotzdem eine Spezialimmobilie.
Weitere bekannte Sonderimmobilien:
- Konversionsliegenschaften (ehemals militärische Liegenschaften)
- öffentlich genutzte Gebäude, Gemeinbedarfsflächen wie Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen und Parks
- Flugplätze (Zivilluftfahrt, Sportflugplätze)
- Freizeitimmobilien wie Spaß- und Wellnessbäder
- Altenheime, Kliniken, Krankenhäuser
und viele mehr!