Ein Bauherr ist die Person, die die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für ein Bauvorhaben trägt. Dies ist derjenige, der im eigenen Namen oder für andere ein Bauvorhaben plant, durchführt oder in Auftrag gibt. Ein Bauherr kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.
Aufgaben des Bauherrn:
Sicherung der Baustelle: Der Bauherr muss dafür sorgen, dass die Baustelle sicher ist, um Gefahren für Arbeitnehmer und Dritte zu vermeiden. Diese Aufgabe kann an einen Bauleiter delegiert werden, aber der Bauherr bleibt letztlich für Unfälle oder Schäden verantwortlich, die durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen verursacht werden.
Einreichung von Bauanträgen: Der Bauherr ist dafür verantwortlich, Bauanträge bei den zuständigen Behörden einzureichen, um die Genehmigung für das Bauvorhaben zu erhalten.
Meldung von Unfällen: Wenn sich auf der Baustelle ein Unfall ereignet, muss der Bauherr diesen innerhalb einer Woche der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.
Mitwirkungspflicht: Der Bauherr muss dafür sorgen, dass die Handwerker die notwendigen Voraussetzungen vorfinden, wie zum Beispiel ausreichend Lagerplatz für Materialien.
Zahlungsverpflichtungen: Der Bauherr ist für die pünktliche Zahlung der vereinbarten Beträge verantwortlich, um Mehrkosten oder eine mögliche Vertragskündigung zu vermeiden.
Abnahme der Bauleistungen: Der Bauherr muss die erbrachten Bauleistungen und Bauabschnitte abnehmen.
Fertigstellungsanzeige: Sobald das Bauvorhaben abgeschlossen ist, muss der Bauherr der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung die Fertigstellung anzeigen, um die Genehmigung zur Nutzung des Gebäudes zu erhalten.
Unterscheidung zwischen Bauherr und Bauunternehmer:
In den meisten Fällen wird man automatisch Bauherr, wenn man mit dem Bau eines Hauses beginnt. Es ist jedoch möglich, bestimmte Aufgaben an eine Baufirma zu delegieren. Wer selbst baut, ist für die Planung, Organisation und Überwachung verantwortlich, auch wenn einzelne Aufgaben delegiert werden können.
Bauen mit einem Bauträger:
Wenn Sie sich für den Bau mit einem Bauträger entscheiden, sind Sie rechtlich gesehen nicht Bauherr, sondern Käufer. In diesem Fall haben Sie kein Mitspracherecht beim Bauablauf und können den Handwerkern keine Anweisungen geben. Der Bauträger übernimmt alle bürokratischen Aufgaben und die Koordination der Arbeiten bis zur Übergabe des fertigen Gebäudes.